1. |
Vertrag Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Internet-Angebotes zur Schaltung von Anzeigen von Stellenanbietern oder Stellensuchenden durch den Kunden. Dieser Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien abschließend. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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2. | Leistungen von jobboerse.de |
2.1 | Jobboerse.de stellt eine Internet-Plattform zur Verfügung, auf der Stellenanbieter ihre Angebote gegen Entgelt, Stellensuchende kostenfrei veröffentlichen können. jobboerse.de gewährleistet die Aufrechterhaltung eines Internetzugangs von 98% der Zeit im Jahr bei einem 24 Stunden-Betrieb. Eine Anzeige wird jeweils für einen 30 Tage geschaltet. Die Anzahl der zu schaltenden Monate bestimmt der Kunde bei Absendung der Bestellung. Eine spätere Verlängerung ist jederzeit möglich. |
2.2 | Erstellen der Anzeige durch den Kunden: Der Kunden erhält auf entsprechenden Antrag ein Passwort, mit dem er einen eigenen Account einrichten kann. Dieser Account setzt ihn in die Lage, selbst Anzeigen zu formulieren und im Portal zu schalten. Hierbei obliegt die Gestaltung der Anzeige allein dem Kunden. |
2.3 |
Gestaltung der Anzeige durch jobboerse.de: |
2.4 |
Bewerberdatenbank: Der Kunde kann sich aber auch darauf beschränken, lediglich seine Email-Adresse Interessiert sich ein Arbeitgeber für das Stellengesuch, erhält der Kunde über die Die Arbeitgeber erhalten gegen zusätzlich Entgelt die Möglichkeit, nach bestimmten, |
2.5 | Fällt das Interesse des Kunden an der Aufrechterhaltung der Anzeige vor Ablauf des vereinbarten Zeitpunktes weg, z. B. weil er einen geeigneten Bewerber gefunden hat, erfolgt keine Kürzung der vertraglichen Entgelte. |
2.6 | Konkurrenzschutz wird nicht gewährt. |
2.7 | jobboerse.de überprüft die eingegebenen Stellenanzeigen nicht auf sachliche oder orthographische Richtigkeit. |
3. | Abschluß des Vertrages Der Kunde bestellt online im Internet-Portal sein Passwort für seinen individuellen Account. Nach Erteilung des Passwortes erstellt der Kunde seine Stellenanzeige und schickt diese an jobboerse.de ab.
Dieses Absenden ist ein Angebot zum Abschluß eines Vertrages mit jobboerse.de. Der Vertrag wird angenommen durch eine bestätigende Email von jobboerse.de, die in der Regel innerhalb weniger Stunden (oder Minuten?)nach Absenden der Bestellung beim Kunden eintrifft. Die Stellenanzeige wird ab dem Moment der Absendung durch den Kunden veröffentlicht. Wird ein Auftrag schriftlich erteilt oder wird die Stellenanzeige durch jobboerse.de für den Kunden erstellt, beginnt die Veröffentlichung mit Freischaltung der Anzeige durch jobboerse.de. Die Wirksamkeit des Vertragsabschlusses steht aber unter der auflösenden Bedingung, daß der Kunde jobboerse.de den erteilten Auftrag auch noch einmal mit Firmenstempel und Unterschrift bestätigt. Zu diesem Zwecke ist der Kunde verpflichtet, die bestätigende Mail von jobboerse.de auszudrucken, abzustempeln und zu unterschreiben und sodann unverzüglich an jobboerse.de zurück zu faxen. Die bestätigende Mail enthält folgende Angaben: Name und Adresse des Kunden, Beginn des Vertragsverhältnisses, Inhalt der Anzeige, Dauer und Preis der Veröffentlichung. Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank und die Bestellung einer individuell gestalteten Stellenanzeige durch jobboerse.de erfolgen in der gleichen vorbeschriebenen Weise. jobboerse.de behält sich vor, seine Leistungen, insbesondere die Veröffentlichung der Stellenanzeige im Internet solange zurückzuhalten, bis der Kunde die schriftliche Bestätigung des Vertragsschlusses an jobboerse.de gefaxt hat. |
4. |
Verantwortung für Inhalt, Ablehnung jobboerse.de ist berechtigt, solche Stellenanzeigen herauszunehmen. Der Kunde erhält darüber eine Mitteilung und die Möglichkeit, die Stellenanzeige inhaltlich zu ändern. Soweit jobboerse.de Links zu anderen Webpages gesetzt hat, übernimmt jobboerse.de keine Verantwortung für deren Inhalte. Für etwaige Rechtsverletzungen durch die Inanspruchnahme dieser Webpages haftet allein der Inhaber. |
5. |
Technische Voraussetzungen Es obliegt dem Kunden, diese Voraussetzungen einzuhalten. |
6. | Preise, Zahlungsbedingungen |
6.1 |
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preislisten von jobboerse.de. Diese sind im Internet-Portal von jobboerse veröffentlicht. |
6.2 | Mit den Preisen sind sämtliche Nebenkosten wie z. B. für Telekommunikation, Datenübertragung, Fotokopien, usw. abgegolten. |
6.3 | Nach dem Vertragsschluß erhält der Kunde eine Rechnung über die von ihm beauftragten Leistungen. Diese Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnung in Verzug und zahlt er auch auf eine Mahnung von jobboerse.de nicht, behält sich jobboerse.de vor, seine Leistungen solange zurück zu halten, d. h. die Stellenanzeige zu sperren, bis der Kunde gezahlt hat. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt davon unberührt. |
6.4 | Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
7. | Rechte an der Stellenanzeige |
7.1 |
Der Kunde ist allein für den Inhalt der Anzeige verantwortlich. So ist er auch allein verantwortlich dafür, daß die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien (z. B. Bilder, Texte usw.) frei von Rechten Dritter sind. Sämtliche entstehenden Kosten trägt der Kunde. jobboerse.de ist berechtigt, einen eigenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen. Dessen Kosten trägt der Kunde. |
7.2 |
Erstellt jobboerse.de für den Kunden die Stellenanzeige, erwirbt jobboerse.de alle Rechte an den so erstellten und veröffentlichten Stellenanzeigen, insbesondere Urheberrechte oder andere Leistungsschutzrechte. Dies gilt nicht für die Rechte an den Materialien und Texten, die der Kunden jobboerse.de als Vorlage für die Anzeige geliefert hat. Die Rechte von jobboerse.de erstrecken sich vielmehr auf das von jobboerse.de erstellte html-Layout. Auch mit der Zahlung des Entgeltes erhält der Kunde an diesem html-Layout keine Rechte. |
8. | Gewährleistung |
8.1 | jobboerse.de gewährleistet die Veröffentlichung der Stellenanzeige im Internet auf der von jobboerse.de bereit gehaltenen Plattform. jobboerse.de gewährleistet, daß diese Plattform 98 % der Zeit, bezogen auf ein Jahr, zur Verfügung steht. jobboerse.de bedient sich zur Herstellung der Verbindung mit dem Internet fremder Dienstleister (Provider). Die vorstehend beschriebene Verfügbarkeit von 98 % kann deshalb weiter herabgesetzt werden dadurch, daß aus nicht von jobboerse.de zu vertretenden Gründen deren Dienste zeitlich eingeschränkt sind, z. B. durch Wartungsarbeiten. |
8.2 |
jobboerse.de gewährleistet weiter eine Darstellung und Veröffentlichung der Stellenanzeige entsprechend dem Stand der Technik bei Vertragsschluß. Wegen der Vielzahl der im Gebrauch befindlichen Hardware und Software ist jobboerse.de nicht in der Lage, die unterschiedlichsten technischen Voraussetzungen des Kunden zu bedienen. jobboerse.de gewährleistet daher den problemfreien Ablauf nur für solche Hard- und Software (z. B. Browser), die von jobboerse.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freigegeben sind. |
8.3 | Liegt ein Gewährleistungsfall vor, leisten wir Gewähr zunächst durch Behebung des Fehlers. Schlägt die Behebung eines Fehlers trotz dreier Versuche fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, entweder den Vertrag zu kündigen oder das Entgelt bis zur Behebung des Fehlers angemessen herabzusetzen (Minderung). Eine Minderung wegen unerheblichen Beeinträchtigungen ist ausgeschlossen. |
8.4 |
Ist die Aufgabe der Stellenanzeige ein beiderseitiges Handelsgeschäft, ist der Kunde verpflichtet, die geschaltete Anzeige unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden zu prüfen und etwaige Mängel ebenfalls unverzüglich, das heißt spätestens innerhalb weiterer 48 Stunden jobboerse.de gegenüber zu rügen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Entdeckung gegenüber jobboerse.de zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Stellenanzeige als mangelfrei. |
9. | Haftung |
9.1 |
Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz b) c) aa) für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bb) für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von uns grob fahrlässig oder cc) soweit ein Fall der Unmöglichkeit, des anfänglichen Unvermögens und des Verzuges vorliegt. Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. |
9.2 | Unsere Haftung im Rahmen vorstehender Ziffer 9.1 c), vor allem solche für Folgeschäden, ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag bis zur Höhe des Kaufpreises jeweils pro Schadensereignis, pro Jahr insgesamt auf das Doppelte, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Gebühr für 12 Monate, ebenfalls jeweils pro Schadensereignis, pro Jahr insgesamt auf das Doppelte begrenzt. |
9.3 | Ausschluß von Rücktrittsrechten: Ein Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es auf Pflichtverletzungen gestützt wird, die wir nicht zu vertreten haben und die auch nicht in der Lieferung mangelhafter neu hergestellter Sachen oder der Herstellung eines mangelhaften Werkes bestehen. |
9.4 | Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, daß die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, von jeder Anzeige eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. |
10. | Laufzeit des Vertrages |
10.1 | Der Vertrag kommt mit Zugang der den Vertragsschluß bestätigenden Email von jobboerse.de beim Kunden zustande. |
10.2 | Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er verlängert sich nicht automatisch. Wünscht der Kunde eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses, bedarf es dazu einer neuen Beauftragung. |
11. | Geheimhaltung, Datenschutz |
11.1 | jobboerse.de wird alle Informationen des Kunden geheimhalten, die der Kunde als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet hat. Das gilt insbesondere für seine personenbezogenen Daten, deren Geheimhaltung der Kunde angeordnet hat. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt, wenn der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zu erkennen gegeben hat, daß sein Geheimhaltungsbedürfnis entfallen ist, z. B. dadurch, daß er sein Einverständnis zur Vermittlung seiner personenbezogenen Daten an einzelne oder alle Interessenten online erklärt hat. |
11.2 |
jobboerse.de wird die ihm im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt werdenden personenbezogenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes bearbeiten und geheimhalten. Die Mitarbeiter von jobboerse.de sind auf das Datenschutzgeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet. |
11.3 | Nutzung von Google adSense
Wir greifen auf Drittanbieter zurück, um Anzeigen zu schalten, wenn Sie unsere Website besuchen. Diese Unternehmen nutzen möglicherweise Informationen (dies schliesst nicht Ihren Namen, Ihre Adresse oder E-Mail-Adresse ein) zu Ihren Besuchen dieser und anderer Websites, damit Anzeigen zu Produkten und Diensten geschaltet werden können, die Sie interessieren. Falls Sie mehr über diese Methoden erfahren möchten oder wissen möchten, welche Möglichkeiten Sie haben, damit diese Informationen nicht von den Unternehmen verwendet werden können, klicken Sie hier. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Sie als eingeloggter Stellenanbieter keine Anzeigen sehen. |
11.4 | Nutzung von Google Analytics
jobboerse.de benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst von Google. Google Analytics verwendet so genannte Cookies (kleine Textdateien), die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch die Cookies erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Homepage (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Homepage-Betreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dieses gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in Ihrer Browser-Software verhindern, wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website in vollem Umfang nutzen können. Durch die Nutzung unserer Homepage erklären Sie sich mit der Bearbeitung, der über Sie erhobenen Daten durch Google, in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. |
12. | Allgemeines |
12.1 | Aufrechnung/Zurückbehaltung: Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Preis zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von jobboerse.de anerkannt worden ist oder der Anspruch gerichtlich festgestellt ist. |
12.2 | Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Hagen. |
12.3 | Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunden Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat, nach Wahl von jobboerse.de der Sitz von jobboerse.de oder der Sitz des Kunden. |
12.4 | Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. |
12.5 | Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit des rechtlichen Vertrages davon nicht berührt sein. Vielmehr soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken. |
12.6 | Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts über den internationalen Kauf von Waren vom 11.04.1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen. |